Entgegennehmen von Anträgen auf laufende und einmalige Leistungen nach dem SGB II Selbstständiges Prüfen, Entscheiden und Zahlbarmachen der Leistungen nach dem SGB II Herstellen des Nachrangs der Leistungsgewährung durch Verfolgen von Erstattungs- und Ersatz ansprüchen gegenüber Dritten, ...
Erstellt am 17.09.2025 von Stadt Karlsruhe
Arbeitsort 76133 Karlsruhe