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Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern

Ingenieur*in oder Naturwissenschaftler*in (m/w/d)

19053 Schwerin
Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern mit rund 90 Beschäftigten gewährleistet als Körperschaft des öffentlichen Rechts die gesetzliche Unfallversicherung im Landes- und Kommunalbereich für rund 450.Sie ist ein moderner Dienstleister im Bereich der Sozialversicherungen. In der Präventionsabteilung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle unbefristet und in Vollzeit zu besetzen. Die Präventionsabteilung der Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Kommunen und das Land in ihren Betrieben und Schulen sowie die rechtlich selbständigen Mitgliedsunternehmen der Unfallkasse bei den Aufgaben rund um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mit einer Vielzahl von Seminaren, Besichtigungen, Beratungen und Projekten unter Einsatz verschiedener Medien. die Vertretung der Ermittlungsergebnisse im Widerspruchs- oder Klageverfahren, ggf. auch vor Gericht Schulungen zu Arbeits- und Gesundheitsschutzthemen sowie zu Berufskrankheiten die Lärm-, Gefahrstoff-, Bio- und Klimamessung am Arbeitsplatz und Bewertung der Ergebnisse ein abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Ingenieur- oder Naturwissenschaften (Dipl.-Ing., Dipl.-Ing. (FH), Bachelor) mehrjährige berufliche Erfahrungen nach Abschluss des Studiums im Studienfach Kenntnisse und berufliche Erfahrungen in der Gestaltung und Durchführung von Seminaren, Schulungen und Projektarbeit (wünschenswert) grundlegend sind gute Ausdrucksfähigkeit der deutschen Sprache in Wort und Schrift Führerschein der Klasse B und Bereitschaft zum Außendienst, i.d.R. eintägige Dienstreisen eine unbefristete Anstellung eine Vergütung nach Entgeltgruppe 11 TVöD (VKA) eine 39 Stunden/Woche an 5 Tagen (Mo-Fr) eine umfangreiche Einarbeitung und regelmäßige Fortbildungsmöglichkeiten familienfreundliche und flexible Arbeitszeiten Rahmenbedingungen des öffentlichen Dienstes (Betriebliche Altersversorgung, 30 Tage Urlaub und abTage Urlaub (zusätzlich arbeitsfrei an Heiligabend und an Silvester), Jahressonderzahlung, leistungsorientierte Vergütung usw.) Vertrauliche Personalsache ~ Die Unfallkasse MV strebt die Erhöhung des Frauenanteils in unterrepräsentierten Bereichen an und fordert qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Solange Frauen in diesem Bereich der Unfallkasse MV unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleichwertiger Qualifikation bevorzugt berücksichtigt (GlG MV § 7 Abs. 3). Bewerberinnen und Bewerber mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX, werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Dazu ist es sinnvoll, schon in der Bewerbung ausdrücklich auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung aufmerksam zu machen und den Nachweis zu erbringen. Für Rückfragen steht Ihnen unsere Personalleiterin Frau Buhr-Schultz unter der Telefonnummeroder per Mail ( ) gerne zur Verfügung.
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