Das Arbeitsverhältnis ist befristet, um die Elternzeit-bedingte Abwesenheit unserer Stammkraft zu überbrücken. Die konkrete Ausgestaltung der Befristung richtet sich maßgeblich nach den persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern durch Arbeitsplatzteilung die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gewährleistet ist. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bei der Personalauswahl Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Interessenten (m/w/d).
Wir fördern aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiter (m/w/d). Wir begrüßen Interessenten (m/w/d) unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion oder Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Für weitere Informationen zum Aufgabengebiet steht Ihnen Herr Gruber (Tel. 089 - 2192 2574), für Fragen zum Arbeitsverhältnis Herr Kreß (Tel. 089 - 2192 4123) gerne zu Verfügung.
Das Arbeitsverhältnis ist befristet, um die Elternzeit-bedingte Abwesenheit unserer Stammkraft zu überbrücken. Die konkrete Ausgestaltung der Befristung richtet sich maßgeblich nach den persönlichen und rechtlichen Voraussetzungen. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern ...
Erstellt am 19.07.2025 von Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Arbeitsort 80539 München